Für Betreuungspersonen: Informationen zur Kindertagespflege

Seit Oktober 2005 gelten für Kindertagespflegepersonen neue gesetzliche Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Pflegeerlaubnis ist ab dem 1. Kind erforderlich ab einer Betreuungszeit über 15 Stunden/ Woche, wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet.
  • Die Kindertagespflegepersonen verpflichten sich, einen Qualifizierungskurs zu besuchen.
  • Das Jugendamt vermittelt nur qualifizierte Kindertagespflegepersonen.
  • Tageskinder sind künftig gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Diese neuen Regelungen gelten nicht für Babysitter.

Weitere wichtige Informationen zur Kindertagespflege stellt Ihnen die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege zur Verfügung.

PDF-Download-Logo Checkliste für Eltern – 138 KB
PDF-Download-Logo Angaben zum Kind – 130 KB

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