Der Ausbau der Kindertagesbetreuung soll weiter beschleunigt werden. Darin sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Kosten und Kostenerstattung
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind.
Sofern Personensorgeberechtigte nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden.
Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass Ihr Kind die Einrichtung über Mittag besucht und am Mittagessen teilnimmt, kann das Essensgeld abzüglich 1 € Eigenbeteiligung übernommen werden.
Weitere wichtige Informationen zu den Kosten und zur Kostenerstattung erhalten Sie bei der Stadt Püttlingen: Telefon: 06898 / 91-181 oder 182.
Checkliste für Eltern – 138 KB | |
Angaben zum Kind – 130 KB |
Weiteres Informationsmaterial
Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten | |
Handreichung zum Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten |
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