Seit Oktober 2005 gelten für Kindertagespflegepersonen neue gesetzliche Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Die Pflegeerlaubnis ist ab dem 1. Kind erforderlich ab einer Betreuungszeit über 15 Stunden/ Woche, wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet.
- Die Kindertagespflegepersonen verpflichten sich, einen Qualifizierungskurs zu besuchen.
- Das Jugendamt vermittelt nur qualifizierte Kindertagespflegepersonen.
- Tageskinder sind künftig gesetzlich gegen Unfälle versichert.
Diese neuen Regelungen gelten nicht für Babysitter.
Weitere wichtige Informationen zur Kindertagespflege stellt Ihnen die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege zur Verfügung.
Checkliste für Eltern – 138 KB | |
Angaben zum Kind – 130 KB |
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